Wer längere Zeit in Arbeitslosigkeit ist, kann bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht – von der zuständigen Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt vorerst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu beschreiten. Davon betroffen sind: Wertpapierdepots, Bankguthaben und in bestimmten Masse … weiterlesen
Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs beginnen generell die Rürup-Vorsorge-Auszahlungen Sie können aber als Versicherter diese Leistungen schon bereits mit 60 beantragen – natürlich sind dann aber die monatlichen die monatlichen Rentenzahlungen geringer als mit 65. Lebenslang und ganz gleich … weiterlesen
Die Rürup-Rente ist aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen besonders für Selbständige und Freiberufler geeignet weiterlesen